Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge über Softwareprogramme – gekauft, gemietet oder eigens angefertigt – sowie für Wartung und Serverplatz. Sie sind bewusst in normaler Sprache geschrieben. Wo das Gesetz etwas anderes vorschreibt, gilt das Gesetz. Die vollständige Anschrift des Anbieters ist am Ende dieses Dokuments aufgeführt.
Inhalt
- Geltung
- Die drei Wege
- Wie ein Auftrag zustande kommt
- Preise und Zahlung
- Was der Auftraggeber beiträgt
- Voraussetzungen am Gerät
- Wie gearbeitet wird
- Übergabe und Abnahme
- Nutzungsrechte
- Quellcode
- Künstliche Intelligenz
- Wartung und Support
- Serverplatz
- Daten und Sicherung
- Miete von Programmen
- Änderungen nach der Übergabe
- Gewährleistung
- Haftung
- Wenn nicht bezahlt wird
- Vorzeitiges Ende
- Nennung als Referenz und Herkunftsnachweis
- Rücktrittsrecht für Verbraucher
- Datenschutz
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Schlussbestimmungen
1. Geltung
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber über die Überlassung, Vermietung und Entwicklung von Software sowie über damit zusammenhängende Leistungen. Sie gelten in der Fassung, die bei Vertragsabschluss auf dieser Website abrufbar war; jede Fassung trägt ein Tagesdatum.
1.2 Diese Bedingungen werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot in Textform übermittelt, sodass er sie vorher in Ruhe lesen und speichern kann. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, außer der Anbieter stimmt ihnen in Textform zu. Einzelne Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
1.3 Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG – dazu können auch Idealvereine zählen, die kein Unternehmen betreiben –, gehen die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des FAGG diesen Bedingungen vor. Punkt 22 enthält die Rücktrittsbelehrung.
2. Die drei Wege
2.1 Der Anbieter bietet dieselben Programme auf drei Wegen an. Welcher Weg gilt, steht im Angebot. Dazu kommen als Zusatzleistungen Wartung (Punkt 12) und Serverplatz (Punkt 13).
2.2 Kaufen: Ein fertiges Programm wird einmal bezahlt und darf danach zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Es gibt keine laufenden Kosten und keine Kündigung. Spätere Erweiterungen sind nicht automatisch enthalten (siehe Punkt 16); die gesetzliche Aktualisierungspflicht gegenüber Verbrauchern bleibt unberührt (Punkt 17.5).
2.3 Mieten: Das Programm wird gegen ein laufendes Entgelt überlassen. Enthalten sind die Nutzung, Fehlerbehebungen und die Anpassung an neue Systemversionen, solange die Miete läuft. Endet die Miete, endet auch das Nutzungsrecht (siehe Punkt 15).
2.4 Machen lassen: Ein Programm wird eigens für den Auftraggeber entwickelt oder ein bestehendes für ihn angepasst. Grundlage ist eine vorher abgestimmte Beschreibung dessen, was das Programm können soll.
3. Wie ein Auftrag zustande kommt
3.1 Die Darstellung der Programme und Preise auf der Website ist noch kein Angebot, sondern eine Einladung, eines einzuholen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Anbieters annimmt – eine E-Mail genügt.
3.2 Das Angebot enthält Leistungsbeschreibung, Preis und Zeitrahmen und gilt 30 Tage, sofern darin nichts anderes steht. Geschuldet ist ausschließlich der im Angebot beschriebene Funktionsumfang; zusätzliche Wünsche werden gesondert angeboten.
3.3 Der Anbieter bestätigt den Auftrag danach per E-Mail. Diese Bestätigung enthält den Leistungsumfang, den Preis, die voraussichtliche Dauer sowie diese Bedingungen und die Rücktrittsbelehrung.
3.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot zu legen. Anfragen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Eine Ablehnung aus Gründen, die nach dem Gleichbehandlungsgesetz unzulässig wären, erfolgt nicht.
3.5 Kostenlos und unverbindlich: Das erste Gespräch und das Angebot kosten nichts. Erst mit der Annahme des Angebots entsteht eine Zahlungspflicht.
4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Alle genannten Preise sind daher Endpreise.
4.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Aufträgen über 1.000 Euro kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu der Hälfte verlangen; das steht dann im Angebot.
4.3 Miete, Wartung und Serverplatz werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum verrechnet.
4.4 Kosten Dritter – etwa Gebühren für Zertifikate oder Schlüssel externer Dienste – sind nur enthalten, wenn das ausdrücklich im Angebot steht. Serverplatz beim Anbieter ist keine Drittleistung; er wird nach Punkt 13 gesondert vereinbart und verrechnet.
5. Was der Auftraggeber beiträgt
5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alles bereit, was der Anbieter zur Ausführung braucht: Beschreibungen, Beispieldaten, Zugänge, Texte, Bilder und einen Ansprechpartner, der entscheiden darf.
5.2 Für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Er sichert zu, dass er die nötigen Rechte daran hat.
5.3 Verzögert sich der Auftrag, weil Beiträge ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Anbieter weist auf ausstehende Beiträge hin, bevor er sich auf eine Verzögerung beruft.
5.4 Der Auftraggeber prüft die gelieferte Software vor dem Produktivbetrieb ausreichend und führt eigene Datensicherungen (Punkt 14).
6. Voraussetzungen am Gerät
6.1 Im Angebot steht, auf welchem System das Programm laufen soll – Mac, Windows oder im Browser – und welche Version mindestens nötig ist. Der Auftraggeber prüft vor Auftragserteilung, ob seine Geräte das erfüllen; der Anbieter hilft dabei auf Wunsch.
6.2 Nicht geschuldet ist der Betrieb auf Systemen, die im Angebot nicht genannt sind. Wird ein Programm später auf ein weiteres System gebracht, ist das eine gesonderte Leistung.
6.3 Warnhinweise des Betriebssystems: Programme, die nicht über den App Store vertrieben werden, zeigen bei der ersten Ausführung eine Warnung des Betriebssystems. Das ist kein Mangel, sondern die Voreinstellung von Apple und Microsoft. Der Anbieter erklärt in der Anleitung, wie das Programm einmalig freigegeben wird.
6.4 Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Der Anbieter weist darauf hin, dass das BaFG seit 28.06.2025 gilt und je nach Einsatzzweck auch Software erfassen kann; ob der Auftraggeber davon erfasst ist, muss er selbst prüfen lassen.
7. Wie gearbeitet wird
7.1 Der Anbieter ist in der Wahl der Programmiersprache, der Werkzeuge und der technischen Umsetzung frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Der Anbieter darf Dritte beiziehen; er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die Leistung verantwortlich.
8. Übergabe und Abnahme
8.1 Nach Fertigstellung übergibt der Anbieter das Programm zur Prüfung. Der Auftraggeber prüft es binnen 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt Abweichungen von der vereinbarten Beschreibung. Eine E-Mail genügt.
8.2 Meldet sich ein unternehmerischer Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht und setzt er das Programm gleichzeitig produktiv ein, gilt es als abgenommen; der Anbieter weist bei der Übergabe gesondert und ausdrücklich auf diese Wirkung und den Fristbeginn hin. Nimmt ein unternehmerischer Auftraggeber den Produktivbetrieb auf, gilt auch das als Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vermutung nicht; ihnen gegenüber bedarf die Abnahme einer ausdrücklichen Erklärung.
8.3 Kleinere Abweichungen, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht – sie werden nachträglich im Rahmen der Gewährleistung behoben.
9. Nutzungsrechte
9.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Recht (Werknutzungsbewilligung, § 24 Abs. 1 UrhG), die Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Ein ausschließliches Werknutzungsrecht wird nur gegen gesonderte Vereinbarung und gesondertes Entgelt eingeräumt. Bei Miete gilt das Nutzungsrecht für die Dauer der Miete (Punkt 15).
9.2 Ohne gesonderte Vereinbarung nicht umfasst sind: die Weitergabe, Vermietung oder der Weiterverkauf an Dritte; die Bereitstellung für Dritte über das Internet; das Zurückentwickeln über das gesetzlich Erlaubte hinaus; die Veröffentlichung des Quellcodes.
9.3 Wurde eine Programmkopie gekauft, bleibt das Recht unberührt, genau diese Kopie unter Aufgabe der eigenen Nutzung weiterzugeben (Erschöpfungsgrundsatz); Vervielfältigungen darf der Auftraggeber dabei nicht zurückbehalten.
9.4 Der Anbieter bleibt Urheber. Er darf dieselben Bausteine, Bibliotheken und Lösungsansätze in anderen Programmen weiterverwenden, solange dabei keine Inhalte, Daten oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers offenbart werden. Bei einer eigens entwickelten Lösung kann eine Sperrfrist für den unmittelbaren Wettbewerb vereinbart werden; das gehört dann ins Angebot.
9.5 Wird die Software über den vereinbarten Umfang hinaus genutzt, ist dafür ein angemessenes Honorar zu zahlen.
10. Quellcode
10.1 Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Das entspricht der österreichischen Rechtslage: Ohne Vereinbarung schuldet der Entwickler das lauffähige Programm, nicht seinen Bauplan.
10.2 Ist die Herausgabe vereinbart, wird der Quellcode bei Abnahme und vollständiger Bezahlung in üblicher Form übergeben, samt Hinweisen zum Bauen des Programms. Der Auftraggeber darf ihn dann für eigene Zwecke ändern und weiterentwickeln; für so geänderte Fassungen entfallen Gewährleistung und Haftung des Anbieters.
10.3 Ohne Quellcode geht es auch: Damit der Auftraggeber nicht abhängig ist, gilt Folgendes auch dann, wenn kein Quellcode vereinbart ist – stellt der Anbieter seine Tätigkeit dauerhaft ein, wird der Quellcode auf Verlangen kostenlos herausgegeben. Bei Miete gilt dasselbe, wenn der Anbieter den Dienst einstellt.
11. Künstliche Intelligenz
11.1 Manche Programme nutzen Dienste künstlicher Intelligenz. Wo das der Fall ist, steht es im Angebot, und der Anbieter nennt die anfallenden Kosten und den benötigten Zugangsschlüssel. Für solche Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen und Preise des jeweiligen Drittanbieters.
11.2 Ist im Angebot „erstes Jahr inbegriffen" vermerkt, trägt der Anbieter die Kosten dieses Dienstes für zwölf Monate ab Übergabe. Danach schließt der Auftraggeber den Zugang selbst ab; das Programm bleibt in den nicht auf KI gestützten Teilen weiterhin nutzbar. Ein Weiterverkauf fremder Abonnements erfolgt nicht.
11.3 Für die Verfügbarkeit, die Preisgestaltung und die Ergebnisse dieser Dienste haftet der Anbieter nicht – sie stammen von Dritten. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle oder seine Preise oder stellt er den Dienst ein, ist das kein Mangel der Software. Fällt ein Dienst dauerhaft weg, sucht der Anbieter einen gleichwertigen Ersatz; entstehen dabei Anpassungskosten, werden sie vorher abgestimmt.
11.4 Der Anbieter setzt bei der Entwicklung selbst KI-Werkzeuge ein. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt in vollem Umfang bei ihm. Er weist darauf hin, dass an Ergebnissen, die überwiegend von künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, nach derzeitiger österreichischer Rechtslage kein Urheberrecht entstehen kann.
12. Wartung und Support
12.1 Wartung und Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
12.2 Ein vereinbartes Wartungspaket umfasst Fehlerbehebung und Anpassungen an geänderte Systemumgebungen im vereinbarten Umfang, nicht jedoch neue Funktionen.
12.3 Im Wartungspaket ist ein im Angebot festgelegtes Stundenkontingent je Abrechnungszeitraum enthalten. Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Ende des Zeitraums und werden nicht übertragen. Arbeiten, die darüber hinausgehen, werden nach Aufwand abgerechnet – nach vorheriger Ankündigung und nur, wenn der Auftraggeber ihnen zustimmt. Ohne Zustimmung entsteht kein zusätzlicher Anspruch auf Entgelt und keine Pflicht zur Leistung.
12.4 Wartungsverträge laufen ein Jahr und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern wird auf die bevorstehende Verlängerung rechtzeitig vorab hingewiesen.
12.5 Beide Seiten können den Wartungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen, ohne Angabe von Gründen. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt beiden Seiten vorbehalten; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit vor.
13. Serverplatz
13.1 Wird Serverplatz vermietet, gilt eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98 Prozent als vereinbart. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt und zählen nicht als Ausfall.
13.2 Der Auftraggeber ist für die abgelegten Inhalte verantwortlich und führt eigene Sicherungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
13.3 Werden auf dem Serverplatz personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird vorab ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
13.4 Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Einstellung frühestens 14 Tage nach schriftlicher Mahnung mit ausdrücklichem Hinweis auf die bevorstehende Einstellung.
13.5 Serverplatz ist eine Dauerleistung. Für Verbraucher gilt Punkt 15.6 sinngemäß: Bei Rücktritt innerhalb der Frist ist nur das anteilige Entgelt zu zahlen.
14. Daten und Sicherung
14.1 Die Programme des Anbieters arbeiten, soweit im Angebot nicht anders beschrieben, auf dem Gerät des Auftraggebers. Der Anbieter erhält dabei keine Kenntnis von den verarbeiteten Inhalten.
14.2 Für die regelmäßige Sicherung seiner Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Anbieter weist auf geeignete Wege hin, schuldet die Sicherung aber nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
14.3 Erhält der Anbieter im Rahmen der Fehlersuche Zugang zu Daten des Auftraggebers, behandelt er sie vertraulich, verwendet sie ausschließlich zur Behebung und löscht sie danach. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
15. Miete von Programmen
15.1 Wird ein Programm gemietet, überlässt der Anbieter es für die vereinbarte Laufzeit zur Nutzung; das Entgelt wird im Voraus je Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr, laut Angebot) verrechnet.
15.2 Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; E-Mail genügt. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.3 Preisanpassung: Der Anbieter kann das Entgelt höchstens einmal jährlich anpassen, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, und zwar im Ausmaß der Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) seit der letzten Festsetzung, höchstens jedoch um 10 Prozent. Die Anpassung wird mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, mit Angabe des alten und des neuen Entgelts. Widerspricht der Kunde bis zum Wirksamwerden, läuft der Vertrag zum bisherigen Entgelt weiter; der Anbieter kann ihn dann ordentlich nach Punkt 15.2 kündigen. Ein Schweigen des Kunden gilt nur dann als Zustimmung, wenn in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Wirkung und auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.
15.4 Während der Mietdauer erhält der Kunde die Aktualisierungen, die zur Erhaltung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit erforderlich sind (§ 7 VGG); neue Funktionen sind davon nicht umfasst.
15.5 Endet die Miete, kann der Kunde binnen 30 Tagen den Export seiner Daten in einem gängigen Format verlangen; danach werden die Daten gelöscht. Das Nutzungsrecht endet mit dem Mietverhältnis.
15.6 Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, erlischt das Rücktrittsrecht bei Miete nicht zur Gänze: Bei Rücktritt innerhalb der 14-Tage-Frist ist nur das anteilige Entgelt für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen (§ 16 FAGG).
16. Änderungen nach der Übergabe
16.1 Nach der Abnahme sind Erweiterungen und Umbauten eine neue, gesondert zu beauftragende Leistung. Behebungen von Mängeln, die schon bei der Übergabe vorlagen, sind das nicht – sie fallen unter die Gewährleistung (Punkt 17).
16.2 Neue Funktionen und Anpassungen an geänderte Wünsche sind nicht geschuldet. Bei gekauften Programmen bietet der Anbieter Anpassungen an neue Betriebssystemversionen gesondert an; gegenüber Verbrauchern gilt ergänzend die Aktualisierungspflicht nach Punkt 17.5. Bei gemieteten Programmen sind sie inbegriffen (Punkt 15.4).
17. Gewährleistung
17.1 Der Anbieter gewährleistet, dass das Programm bei Übergabe die im Angebot beschriebenen Funktionen auf dem dort genannten System erfüllt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen; für digitale Leistungen an Verbraucher gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).
17.2 Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Betrieb außerhalb der vereinbarten Systemvoraussetzungen, auf Bedienfehler oder auf Störungen bei Diensten Dritter zurückgehen, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat. Dass Software völlig fehlerfrei ist, lässt sich nach dem Stand der Technik nicht zusichern; erhebliche Fehler behebt der Anbieter in angemessener Frist, vorrangig durch Verbesserung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte – bei Verbrauchern insbesondere das Wahlrecht nach dem VGG – bleiben davon unberührt.
17.3 Frist: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Gegenüber Verbrauchern wird sie weder ausgeschlossen noch verkürzt. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Übergabe.
17.4 Mängel melden: Erkennbare Mängel sollen binnen 14 Tagen ab Übergabe gemeldet werden – eine E-Mail genügt. Hilfreich ist, was genau getan wurde und was dabei geschah. Gegenüber Verbrauchern ist mit einer späteren Meldung kein Rechtsverlust verbunden; die gesetzlichen Ansprüche bleiben in vollem Umfang bestehen. Gegenüber Unternehmern gelten die Rügeobliegenheiten des Unternehmensgesetzbuchs.
17.5 Verbrauchern werden die Aktualisierungen bereitgestellt, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (§ 7 VGG) – beim Kauf für den Zeitraum, den der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, bei Miete während der gesamten Laufzeit. Der Verbraucher wird über verfügbare Aktualisierungen informiert; installiert er sie trotz Anleitung nicht, haftet der Anbieter nicht für Mängel, die allein darauf beruhen. Neue Funktionen sind von dieser Pflicht nicht umfasst.
18. Haftung
18.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden.
18.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch mit 1.500 Euro. Bei Miete tritt an die Stelle des Auftragswerts das Entgelt der letzten zwölf Monate.
18.3 Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes: Schadenersatz für Personenschäden wird nie ausgeschlossen oder beschränkt, ebenso wenig die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Beschränkungen dieses Punktes betreffen gegenüber Verbrauchern ausschließlich leicht fahrlässig verursachte Sachschäden (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG). Eine Beschränkung der Gewährleistung zum Nachteil des Verbrauchers vor Kenntnis des Mangels findet nicht statt (§ 9 KSchG).
18.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit eine Sicherung ausdrücklich vereinbart war oder der Verlust bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht vermeidbar gewesen wäre. Für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Ergebnisse eines Programms trifft, haftet der Anbieter nicht – die Programme bereiten Daten auf, sie ersetzen keine fachliche Prüfung.
18.5 Ausdrücklicher Hinweis: Programme zur Auswertung von Wertpapier- oder Kryptodaten sowie Programme zur Belegerfassung sind Werkzeuge zur eigenen Recherche und Organisation. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Steuerberatung und keine Buchhaltung dar und ersetzen keine fachliche Beratung. Dieser Hinweis beschreibt den Leistungsumfang und beschränkt nicht die Haftung für Personenschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
19. Wenn nicht bezahlt wird
19.1 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, darf der Anbieter nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Nachfrist die weitere Arbeit einstellen und bei Miete den Zugang aussetzen (bei Serverplatz nach Punkt 13.4). Auf beides weist er vorher hin.
19.2 Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie der Pauschalbetrag für Betreibungskosten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; weitere Kosten werden nur ersetzt, soweit sie notwendig, angemessen und im Einzelnen nachgewiesen sind.
19.3 Für die zweite und jede weitere Mahnung werden 20 Euro Mahnspesen verrechnet, höchstens jedoch für zwei Mahnungen und nur, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und der Höhe der Forderung angemessen sind (§ 1333 Abs. 2 ABGB, § 6 Abs. 1 Z 15 KSchG).
20. Vorzeitiges Ende
20.1 Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Seite trotz Aufforderung und angemessener Frist wesentliche Pflichten nicht erfüllt, wenn Zahlungen mehr als 30 Tage ausstehen oder wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit aus anderen Gründen unzumutbar ist.
20.2 Endet ein Entwicklungsauftrag vorzeitig, wird die bis dahin erbrachte Leistung abgerechnet. Der Auftraggeber erhält den bis dahin erreichten Stand und, soweit vereinbart, den zugehörigen Quellcode.
20.3 Löst der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig auf, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten. Darüber hinausgehende Zahlungen werden zurückerstattet.
20.4 Auch der Anbieter kann einen laufenden Auftrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig beenden. In diesem Fall verzichtet er auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Fertiggestellte Arbeitsergebnisse und der bis dahin erstellte Quellcode werden dem Auftraggeber auf dessen Wunsch herausgegeben. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen der Beendigung sind ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein grobes Verschulden trifft.
20.5 Die Beendigung bedarf der Textform. E-Mail genügt.
21. Nennung als Referenz und Herkunftsnachweis
21.1 Der Anbieter darf den Auftraggeber mit Namen und einer Abbildung des Programms als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit formlos widersprechen; die Nennung wird dann binnen 14 Tagen entfernt. Betriebsinterne Daten werden nie gezeigt.
21.2 Herkunftsnachweis am Werk: Der Anbieter bringt im Info-Bereich des Programms beziehungsweise am Ende einer erstellten Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft an: Beschriftung, Logo und die Adresse robschman.at, verlinkt auf die Website des Anbieters. Wurde zusätzlich eine Website erstellt oder das Projekt gesponsert, wird auch das dort genannt.
21.3 Grundlage ist das Recht des Urhebers, als solcher genannt zu werden (§ 20 Urheberrechtsgesetz). Der Hinweis ist klein gehalten und beeinträchtigt weder Gestaltung noch Bedienung.
21.4 Der Auftraggeber kann die Entfernung jederzeit formlos verlangen – ohne Begründung. Sie erfolgt binnen 14 Tagen und wird nach dem vereinbarten Satz für kleine Änderungen abgerechnet. Kostenlos ist die Entfernung, wenn sie schon bei Auftragserteilung vereinbart wird – dann wird der Hinweis von vornherein nicht angebracht.
22. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Wer gilt als Verbraucher?
Verbraucher ist, wer den Vertrag nicht im Rahmen eines Unternehmens abschließt. Auch ein Verein kann Verbraucher sein, wenn er rein ideelle Zwecke verfolgt und kein Unternehmen betreibt – etwa ein Musik-, Sport- oder Feuerwehrverein. In diesen Fällen gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen; jene Bestimmungen dieser Bedingungen, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten oder die den Verbraucher unangemessen benachteiligen würden, kommen dann nicht zur Anwendung. Unternehmer haben kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG.
Die Frist
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen – also etwa per E-Mail, Telefon oder Brief, ohne dass beide Seiten gleichzeitig anwesend waren –, steht ihm nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Frist beginnt bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei der Lieferung eines Programms auf einem Datenträger mit dessen Erhalt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Wie zurückgetreten wird
Eine eindeutige Erklärung genügt – formlos per E-Mail oder Brief an die am Ende genannte Adresse. Es kann auch das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das ist aber nicht nötig. Der Anbieter erstattet geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Erklärung, über dasselbe Zahlungsmittel; dafür entstehen keine Kosten.
Wann das Rücktrittsrecht vorzeitig erlischt
Bei Dienstleistungen (z. B. Programmierung im Auftrag) beginnt der Anbieter vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur, wenn der Verbraucher das ausdrücklich verlangt hat; dieses Verlangen wird in Textform festgehalten. Tritt der Verbraucher danach innerhalb der Frist zurück, hat er den anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen (§ 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt erst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der Verbraucher vor Beginn zugestimmt und zur Kenntnis genommen hat, dass er es damit verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Rücktrittsrecht nach § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG nur, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind: der Verbraucher hat der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt, er hat zur Kenntnis genommen, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, und der Anbieter hat ihm eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Der Anbieter versendet diese Bestätigung unmittelbar nach Vertragsabschluss selbst per E-Mail.
Bei Miete und Serverplatz als laufenden Leistungen erlischt das Rücktrittsrecht nicht zur Gänze; bei Rücktritt innerhalb der Frist ist nur das anteilige Entgelt zu zahlen (Punkte 13.5 und 15.6).
Im Klartext: Wer möchte, dass sofort begonnen wird, setzt im Angebot zwei Häkchen – das ausdrückliche Verlangen und die Kenntnisnahme – und schickt das Angebot so zurück. Wer das nicht möchte, setzt sie nicht; dann wird nach Ablauf der 14 Tage begonnen und das Rücktrittsrecht bleibt vollständig erhalten. Beide Wege stehen offen, und im Angebot steht ausdrücklich, welcher gewählt wurde.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht verpflichtend.)
An Robert Thalhammer, Grabengasse 13/3/2, 2630 Ternitz, Österreich, E-Mail: info@robschman.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.
23. Datenschutz
Welche Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung unter robschman.at/datenschutz.html.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
Für Klagen gegen Verbraucher gilt ausschließlich der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Verbraucher können den Anbieter wahlweise an dessen Sitz oder an ihrem eigenen Wohnsitz klagen.
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ein Hinweis auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform entfällt, weil sie am 20.07.2025 eingestellt wurde.
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Gegenüber Verbrauchern gilt: Formlose Erklärungen des Anbieters und mündliche Zusagen seiner Vertreter bleiben wirksam (§ 10 Abs. 3 KSchG).
Anbieter und vollständige Anschrift
Robert Thalhammer
Grabengasse 13/3/2
2630 Ternitz
Niederösterreich, Österreich
Telefon: +43 650 666 06 09
E-Mail: info@robschman.at
UID-Nummer: ATU83353719
Stand: 03.09.2026 · Fassung 1.1